Russische Polizisten sollen auch in Menschenmengen schießen dürfen

Das hier ist die Geschichte hinter einer Meldung, die mir ausgerechnet am 1. April untergekommen ist. Eine russische Nachrichtenagentur schrieb, russsischen Polizisten sollte es einem neuen Gesetz nach erlaubt sein, auch in Menschenmengen von ihrer Schusswaffe Gebrauch zu machen. Die Agentur verlinkte auf einen Bericht der russischen Tageszeitung „Isvestia“ – und in dem Text dort stand ein Begriff, den ich am ehesten ins Englische übersetzen könnte: „shoot to kill“. Wie sagen wir dazu? Finaler Rettungsschuss? Um so etwas in der Art geht es.

 

In Menschenmengen.

 

In Russland.

 

Mit seinen korrupten, schlecht gelaunten Millizionären.

 

Ich dachte sofort an Demonstrationen, die auf legaler Grundlage zusammengeschossen werden könnten. Aber erstens habe ich in Russland bisher kaum „reguläre“ Polizisten bei Demonstrationen gesehen (dort sieht man eher Omon, die berüchtigte Sondereinheit). Zweitens, und das ist der entscheidende Punkt: In Deutschland dürfen Polizisten das bereits.

 

Die Polizeiarbeit wird in Deutschland von den Ländern geregelt, und so hat jedes Bundesland sein eigenes Polizeigesetz. Manche Vorschriften unterscheiden sich, der Großteil aber ist in allen Ländern gleich geregelt. Zum Beispiel die Thematik, die im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz die Paragraphennummer Nummer 68 trägt: „Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge“.

 

In Kurzform: Die dürfen das. Ok, wenn Unbeteiligte im Weg stehen, sollte der Polizist sie freundlichst darauf aufmerksam machen und bitten, eben diesen Weg freizumachen. Tun die eben noch Unbeteiligte dies nicht, sind sie keine Unbeteiligten mehr – und haben Pech gehabt.

 

Die Nummer sollte man als Polizist nicht bei jeder Kleinigkeit abziehen (Nick Tschiller?), findet der Gesetzgeber („schwerwiegende Gewalttaten“, „wenn andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen“). Hoffen wir also, dass sich keiner von uns je in einer solchen Menschenmenge befindet und dann eventuell nicht schnell genug…

 

Das neue Polizeigesetz Russlands würde sich also in diesem Punkt wenig vom in Deutschland üblichen unterscheiden – das darf man ruhig ein bisschen unheimlich finden. Als ich mit Unheimlichfinden vorübergehend fertig war, habe ich mir angesehen, von wem die russische Initiative ausging: Die „Isvestia“ nennt einen Duma-Abgeordneten, Alexander Jewsejewitsch Khinschtejn.

 

Ein paar schnelle Fakten über den Mann: Jahrgang 1974, die Eltern sind Ingenieure, die Familie ist jüdischer Herkunft (seine Eltern seien eine vollständig assimilierte sowjetische Familie gewesen, sagte Khinschtejn in einem Interview), er ist ausgebildeter Journalist, Duma-Abgeordneter der Partei „Jedinaja Rossia“ (Manche sagen „Putin-Partei“ dazu, was weder ganz falsch noch ganz richtig ist. Putins Werdegang ist eng mit dieser Partei verknüpft, aber er selbst war nie Mitglied.), einiges andere sowie Stellvertretender Vorsitzender des „Komitees für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung“ der Duma.

 

Und genau aus diesem Komitee (das man, denke ich, mit „unseren“ Parlamentarischen Ausschüssen vergleichen kann) kommen allerhand schöne Ideen für „Korrekturen“ am Gesetz „Über die Polizei“, das die Rechte und Pflichten der Polizei für die gesamte russische Föderation regelt.

 

Die Änderungsvorschläge einer extra eingerichteten Arbeitsgruppe sollen noch Ende des Monats in die Duma eingebracht werden, teilt Khinschtejn in einem Interview mit. Dass unter den Vorschlägen auch solche sein sollen, die geeignet sind „die Rechte und Freiheiten der Bürger zu stärken“ (Khinschtejn), muss man nicht glauben.

 

Der Knackpunkt bleibt der, „über den die Medien jetzt alle schreiben“: Die Änderungen beim Schusswaffengebrauch in Menschenmengen. Khinschtejn äußert sich dazu in dem Interview – allerdings kann man nur hoffen, dass der entsprechende Paragraph im Gesetzesvorschlag nicht annähernd so viel Interpretationsspielraum lässt:

 

Laut dem derzeit geltenden Gesetz haben Polizisten nicht das Recht, an Orten zu schießen, an denen sich größere Menschenmengen aufhalten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieses kategorische Verbot in bestimmten Fällen dazu führt, dass der Polizist seine Pflicht nicht erfüllen kann, seine eigene Sicherheit und die der Menschen um ihn herum zu schützen. Wir schlagen vor, diese Formulierung zu ändern und vorzuschreiben, dass der Polizist dieses Recht [auch in der Menschenmenge von seiner Schusswaffe Gebrauch zu machen] gebenenfalls haben muss.“

Übrigens sind zwei weitere Komitee-Vorschläge zur Änderung des Polizeigesetzes noch immer nicht von der Duma abgesegnet – und das seit Oktober vergangenen Jahres. Mal sehen, ob die Duma-Abgeordneten auf die neue, umfangreichere Initiative euphorischer reagieren.